Der “Vertrag von Lissabon” sollte ohne großes Gertöse und vor allem ohne größere Diskussion zu einem “Quasi-Grundgesetz der EU” werden und wurde nun - wahrscheinlich wieder einmal nur vorerst - durch das Votum der Iren gestoppt. Sie waren ja auch die einzigen, die überhaupt gefragt wurden, in allen anderen Ländern wurde bzw. wird parlamentarisch entschieden. Natürlich wird an einem solchen Vertrag intensiv und bis zur letzten Minute gearbeitet, aber es ist dennoch erstaunlich, dass die Parlamentarier nicht genau wussten, worüber sie abstimmen, denn dafür muss das Vertragswerk vorliegen. Auf der Seite des Bundestages gibt es ein paar interessante Informationen über die Diskussion.
Jede Verbraucherschutz-Organisation würde dringend davor warnen, einen Vertrag zu unterzeichnen, den man weder vollständig gelesen noch völlig verstanden hat. Insofern ist die fehlende Diskussion um die Inhalte des Vertrages in der Öffentlichkeit beunruhigend. Polit-Rhetorik über die Rolle der Bedeutung ersetzt keine kritische Auseinandersetzung. Ich habe mich auch davor gedrückt, den Entwurf zu lesen, aber Staatsrechtler haben sich der Mühe unterzogen, die 295 Seiten durchzuarbeiten.
Eine kurze Zusammenfassung der sachlichen Kritik unter rechtlichen Gesichtspunkten am Vertrag habe ich hier gefunden:
a) Der Sache nach begründet der Vertrag faktisch einen Bundesstaat, obwohl es der Europäischen Union an einem „Unionsvolk“ mit originärer Hoheit fehlt. Ein solcher Integrationsschritt, den der Vertrag macht, setzte Referenden der europäischen Völker voraus, die aber nicht vorliegen.
b) Die Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse der EU sind (auch schon jetzt) übermäßig weit, zumal diese von der Judikatur des Gerichtshofs der Union extensiv gehandhabt werden. Die Politik der EU wird immer weniger von den nationalen Parlamenten vorausgesehen und verantwortet, obwohl das Bundesverfassungsgericht dies im Maastricht-Urteil von 1993 um der demokratischen Legitimation willen ausdrücklich gefordert hat.
c) Die Mitgliedstaaten büßen mit dem Lissabon-Vertrag die Wirtschaftshoheit weitestgehend ein. Die EU übernimmt zunehmend die Justiz- und Polizeipolitik, also die Verantwortung für die innere Sicherheit der Mitgliedstaaten. Darüber hinaus wird die Verantwortung für die äußere Sicherheit und entsprechende Militäreinsätze erweitert.
d) Das höchste Gericht wird mehr und mehr der Gerichtshof der Europäischen Union, obwohl dieser für seine Rechtsprechungsmacht nicht demokratisch legitimiert ist. Er betätigt sich als Motor der Integration.
e) Die finanzpolitische Generalklausel des Art. 311 Abs. 3 AEUV ermöglicht es der Union, europäische Steuern zu erheben oder weitere Kategorien der Eigenmittel einzuführen, ohne daß die nationalen Parlamente dem zustimmen müßten.
f) Im vereinfachten Änderungsverfahren des Art. 48 Abs. 6 EUV ist der Europäische Rat ermächtigt, den Kern der Verfassung, nämlich alle Regelungen des Dritten Teils des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der den Binnenmarkt, die Wirtschafts- und Währungsunion, den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und viele andere Politikbereiche umfaßt, ganz oder zum Teil zu ändern, ohne daß der Bundestag und der Bundesrat oder gar die Völker dem zustimmen müßten. Auch das Europäische Parlament und die Kommission sind nur anzuhören.
g) Auch die Flexibilitätsklausel des Art. 352 AEUV ermächtigt die Union, sich neue Befugnisse zu geben, wenn das erforderlich erscheint, um die grenzenlos weiten Ziele der Union zu verwirklichen.
h) Der Vertrag verstärkt das demokratische Defizit der EU-Politik, zumal das „Europäischen Parlament “ nicht nach dem Grundsatz der Gleichheit aller Stimmen gewählt wird.
Mal ganz simpel gefragt: ist das Abtreten staatlicher Souveränität durch einen Parlamentsbeschluss und / oder einen Bürgerentscheid verfassungsmäßig überhaupt gedeckt? Ich habe das im Grundgesetz einfach nicht gefunden. Etwas provokanter gefragt: stellt die Zustimmung eines Parlamentariers zu diesem Gesetz etwas wie den Tatbestand des Landesverrats dar?
Die Reaktionen unserer Politiker auf das NEIN der Iren sprechen eine deutliche Sprache über ihre Haltung zu Volksentscheiden. Hans-Herbert von Arnim hat in seinem neuen Buch “Die Deutschlandakte. Was Politiker und Wirtschaftsbosse unserem Lande antun” diese Problematik sehr gut auf den Punkt gebracht: Deutschlands Berufspolitiker haben das Volk entmündigt und die Macht unter sich aufgeteilt. Seine 16 Thesen finden Sie hier.
Zu guter letzt: wenn Sie sich für einen Volksentscheid über eine EU-Verfassung einsetzen wollen, können Sie hier eine Petition unterschreiben.